Waffenrecht

Registrierung / Schiessnachweis

Erbringung Schiessnachweis
Waffenbesitzer, welche ihre Waffe mit einer „Ausnahmebewilligung Sportschützen“ erworben haben, müssen spätestens fünf Jahren und zehn Jahren nach Ausstellung der ersten Ausnahmebewilligung unaufgefordert einen Nachweis erbringen, welcher eine Vereinsmitgliedschaft oder das regelmässige Schiessen belegen. Kann dies nicht belegt werden, kann die Feuerwaffe beschlagnahmt werden.

Der Nachweis kann mittels angehängtem Formular beim kantonalen Waffenbüro eingereicht werden. Auf dem Formular sind zugleich die gesetzlichen Bestimmungen erläutert.

Nachmeldepflicht von Waffen
Altrechtlich vor dem 12. Dezember 2008 erworbene Waffen, die mit der Gesetzesänderung vom 15. August 2019 zu «neu verbotenen Waffen» mutierten und die nicht im Waffenregister eingetragen sind, müssen bis zum 15. August 2022 beim kantonalen Waffenbüro gemeldet werden. Nach der Prüfung der eingegangenen Meldung wird das Waffenbüro eine Besitzbestätigung an den Waffenbesitzer aushändigen, mit welcher der legale Besitz bewiesen werden kann.

Die Nachmeldepflicht kann mittels angehängtem Formular beim kantonalen Waffenbüro vorgenommen werden. Auf dem Formular sind zugleich die gesetzlichen Bestimmungen erläutert.

Revision Waffenrecht
Seit der Waffengesetzänderung vom 12. Dezember 2008 braucht es bei jedem Erwerb (durch Leihe, Erbschaft, Kauf, Schenkung, etc.) immer einen gültigen Rechtstitel, also einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung - und zwar ungeachtet davon, ob die Waffe bei einem Händler oder bei einer Privatperson erworben wird.

Unterscheidung Waffen
Neu verbotene Waffen sind halbautomatische Handfeuerwaffen (Gewehre) mit einer Magazinkapazität von über 10 Schuss und halbautomatische Pistolen mit einer Magazinkapazität von über 20 Schuss, ehemalige Seriefeuerwaffen und halbautomatische Handfeuerwaffen, die sich ohne Funktionsverlust auf unter 60 Zentimeter kürzen lassen. Für die Unterscheidung von meldepflichtigen Waffen, bewilligungspflichtigen Waffen und verbotenen Waffen bietet

die Webseite des FEDPOL, Bereich Waffen / Munition, eine Unterstützung.

Link FEDPOL

Gesuche und Formulare
Sämtliche Gesuche und Formulare können ebenfalls auf der Webseite des FEDPOL, Bereich Waffen / Munition, heruntergeladen werden.

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